TOP Ö 9: Festsetzung der Tagespflegesätze für Kindertagespflegepersonen in Umsetzung des OVG-Urteils vom 03.12.2019 und Beschluss der neuen Handreichung für die Festlegung der laufenden Geldleistungen nach § 23 SGB VIII für die in der Landeshauptsstadt Schwerin tätigen Kindertagespflegepersonen