TOP Ö 5.1: Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Schwerin für das Haushaltsjahr 2009 Verwaltungshaushalt (einschließlich Stellenplan und HSK) Budgets: Kulturbüro 49.1 Jugend 49.2 Schulen 49.3 Sport 49.4 Unterhaltsvorauszahlungen II.2 Lambrechtsgrund und Beratung zu den Veränderungslisten der Verwaltung und zu den Änderungsanträgen der Stadtvertreter, der Ortsbeiräte, der Fraktionen und der Fachausschüsse