Beitritt der Landeshauptstadt Schwerin zum Landesrahmenvertrag gemäß § 24 Abs. 5 Kindertagesförderungsgesetz M-V für Einrichtungen der Kindertagesförder
Beitritt der Landeshauptstadt Schwerin zum Landesrahmenvertrag gemäß § 24 Abs. 5 Kindertagesförderungsgesetz M-V für Einrichtungen der Kindertagesförderung