Änderung des § 4 Finanzierung und Abrechnung des Vertrages der Landeshauptstadt Schwerin mit der Evangelischen Jugend e.V. zur Erfüllung der Aufgaben nach dem JGG
Änderung des § 4 (Finanzierung und Abrechnung) des Vertrages der Landeshauptstadt Schwerin mit der Evangelischen Jugend e.V. zur Erfüllung der Aufgaben nach dem JGG