Sitzung
003/BSS/2014
Gremium
Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales
Raum
Stadthaus, Am Packhof 2-6, Multifunktionsraum (E 070)
Datum
09.10.2014
Zeit
18:00-20:15 Uhr

Öffentlicher Teil:

Ö 1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Festsetzung der Tagesordnung
 
Ö 2
Verpflichtung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner
 
Ö 3
Entsendung eines/einer Vertreters/in in den VHS-Beirat
 
Ö 4
Bestätigung der Sitzungsniederschrift der 2. Sitzung vom 11.09.2014 (öffentlicher Teil)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 3

 
Ö 5
Mitteilungen der Verwaltung
 
Ö 6
Beratung zu Beschlussvorlagen aus dem Hauptausschuss (öffentlich)
 
Ö 6.1
Stellungnahme der Oberbürgermeisterin zu den Prüfaufträgen im Bericht des Beratenden Beauftragten für die Landeshauptstadt Schwerin

Beschluss: Kenntnis genommen

00088/2014
Ö 6.2
Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Schwerin für das Haushaltsjahr 2015

Beschluss: Wiedervorlage

00089/2014
Ö 6.3
Nachtrag: 01.10.2014
Haushaltssicherungskonzept 2008-2020; hier 4. Fortschreibung (2014)

Beschluss: ungeändert beschlossen

00099/2014
Ö 7
Beratung zu Anträgen aus der Stadtvertretung (öffentlich)
 
Ö 7.1
Optimierung des Zuweisungsverfahrens für Einschulungen an staatlichen Schweriner Grundschulen und für Hortplätze

Beschluss: Wiedervorlage

00063/2014
Ö 7.2
Einführung der Ehrenamts-Card

Beschluss: geändert beschlossen

01852/2014
Ö 7.3
Perspektiven für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit schaffen

Beschluss: ungeändert beschlossen

00066/2014
Ö 7.4
Begrüßungspaket für neue Einwohner mit Hauptwohnsitz in Schwerin

Beschluss: geändert beschlossen

01902/2014
Ö 7.5
Einzugsbereiche für Schulen festlegen

Beschluss: Wiedervorlage

01907/2014
Ö 8
Sonstiges
 
Ö 8.1
Entwurf des Sitzungskalenders 2015
 

Nicht öffentlicher Teil:

N 9
Bestätigung der Sitzungsniederschrift der 2. Sitzung vom 11.09.2014 (nicht öffentlicher Teil)

Beschluss: ungeändert beschlossen

 
N 10
Sonstiges
 
N 10.1
Akteneinsicht Wohnungslosenunterkunft